Förderprogramm: Hessen - Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)
Was wird gefördert?
- Das Land Hessen fördert die erstmalige Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Neubau oder Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum.
- Bevorzugt werden bei der Förderung Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Haushalte mit / ohne Kinder und gemeinschaftliche Wohnprojekte (Wohngruppen).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Darlehenshöhe richtet sich nach den örtlichen Bodenpreisen: Grundstückwert je m² Boden einschließlich Erschließungskosten und Kosten der Herrichtung des Grundstücks bis
- unter 200 Euro = 160.000 Euro
- 200 Euro bis unter 300 Euro = 170.000 Euro
- 300 Euro bis unter 400 Euro = 180.000 Euro
- 400 Euro bis unter 500 Euro = 190.000 Euro
- ab 500 Euro = 200.000 Euro.
- Das Förderdarlehen darf 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten und sollte mindestens 50.000 Euro betragen.
- Bei Gebäuden, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (hier gelten die Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude [BEG]) erreichen, kann das Förderdarlehen um weitere 20.000 Euro erhöht werden.
- Der Sollzinssatz von 0,60 Prozent p.a. ist auf 20 Jahre festgeschrieben, danach wird das Förderdarlehen zu den dann gültigen marktüblichen Konditionen verzinst.
- Die Tilgung beträgt 3 Prozent p.a. (nach Vollauszahlung zuzüglich ersparter Sollzinsen).
- Es wird ein Tilgungsfreijahr gewährt.
- Die Darlehenslaufzeit beträgt circa 32 Jahre.
- Das Förderdarlehen wird in vier Raten zu je 25 Prozent ausgezahlt:
- nach Fertigstellung der Kellerdecke
- nach Fertigstellung des Rohbaus
- nach Anbringung des Innenputzes
- nach Fertigstellung des Gebäudes einschließlich der für die Funktionsfähigkeit notwendigen sonstigen baulichen Maßnahmen im Außenbereich.
- Für geförderte Maßnahmen dürfen grundsätzlich keine anderen Wohnungsbau- oder anderweitige Fördermittel des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden.
- Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der KfW, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Denkmalpflege, der Städtebauförderprogramme und des Dorferneuerungsprogramms.
Kontakt zur Antragstelle:
Zuständige Wohnungsbauförderstelle
Kontakt zum Fördergeber:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: 0611/774-7333
E-Mail-Adresse: foerderberatunghessen@wibank.de
Internet: www.wibank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Wärmepumpe