Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Kontrollierte Lüftungsanlagen
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind zentrale Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 Prozent.
- Ein Dichtigkeitstest zur Vermeidung von unkontrollierten Wärmeverlusten ist nachzuweisen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Der/die Antragstellende ist der Eigentümer*in des Gebäudes.
- Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen.
- Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss für kontrollierte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung beträgt für Zentrale Lüftungsanalagen 800 Euro und für Dezentrale Lüftungsanlagen 300 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung