Förderprogramm: Land Berlin - IBB Energetische Gebäudesanierung - Effizienzhaus
Was wird gefördert?
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt. Beispiele hierfür sind:
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie
- Sanierung eines Baudenkmals
- Umwidmung von beheizter Nichtwohnflächen in Wohnfläche
- energetische Einzelmaßnahmen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermietende und Investierende
- Ersterwerbende von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe des maximalen Kreditbetrages und Tilgungszuschusses hängt davon ab, wie energieeffizient die sanierte Immobilie ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind.
- Der zinsgünstiger Kredit beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei bis zu 20 Prozent Tilgungszuschuss.
- Der maximale Kreditbetrag erhöht sich auf 150.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss, wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für die Nachhaltigkeits- oder die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt.
- Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss bis zu 40.000 Euro je Vorhaben und bis zu 50 Prozent Tilgungszuschuss gefördert.
- Es wird ein Extra-Tilgungszuschuss für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) und für eine serielle Sanierung gewährt.
- Die IBB verringert den KfW-Zinsatz um bis zu 0,6 Prozent p.a. bei einer Zinsbindung bis zu 10 Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
Fax: 030/2125-4300
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Wärmepumpe | Holzpelletheizung | Fernwärme | label_umstellung_gas_hybrid | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Kellerdeckendämmung | Dachdämmung | Fensteraustausch