Förderprogramm: Baden-Württemberg - Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Basisförderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden zur Selbstnutzung:

  • Neubau: selbstgenutzter Neubau (bis zu vier Jahre alt) inklusive Grundstück und Außenanlage
  • Gebrauchterwerb: gebrauchtes Eigenheim (vier Jahre und älter) inklusive zusammenhängender Baumaßnahmen (Modernisierungen und wertsteigernde Umbauarbeiten)
  • Änderung und Erweiterungsmaßnahmen von bestehenden Immobilien: Ausbau nicht genutzter Flächen (z. B. Dachgeschoss), Erweiterung (z. B. Anbau, Aufstockung) und Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienten.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, also Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften.
  • Antragsberechtigt sind nur der oder die Eigentümer*in bzw. Erwerbende der Immobilie. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Mit dem Darlehen der Basisförderung können maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanziert werden.
  • Die Kredithöhe ist abhängig von der Familiengröße, z. B. bis zu 333.000 Euro bei einer 4-köpfigen Familie.
  • Die Darlehen werden zu 100 Prozent ausbezahlt.
  • Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen der Basisförderung für 15 Jahre.
  • Die Darlehenszinsen der Basisförderung werden für 15 Jahre festgeschrieben.
  • Die Tilgung der Basisförderung beträgt 2,25 Prozent aus dem Bruttodarlehensbetrag pro Jahr und erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit monatlich in gleichbleibenden Annuitäten.
  • Neben der Basisförderung ist eine Zusatzförderung möglich:
    • Energiesparhaus: Tilgungszuschuss von 4.000 Euro sowie
    • Neubaustandard Plus mit gestelltem Bauantrag vor 31.12.2022: Tilgungszuschuss von 20.000 Euro.
    • Bei einer Inanspruchnahme der BEG-Förderung entfällt der Tilgungszuschuss von 20.000 Euro.
Kumulierung: Das Förderprogramm kann mit folgenden Programmen komibiniert werden:
  • Zusatzförderung – bei Bau und Erwerb neuen Wohnraums
  • Zusatzförderung Energieeffizienz
  • Zusatzförderung Barrierefreiheit
  • KfW-Förderprogramme für Wohnraumförderung (KfW Neubauförderung, KfW Bestandsförderung)
  • Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf: Ergänzungsfinanzierung – Eigentumsfinanzierung BW, Wohnen mit Kind und Kombi-Darlehen Wohnen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 150 30 30 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Hydraulischer Abgleich | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Austausch der Zirkulationspumpe | Austausch der Umwälzpumpe | Dämmung von Heizungsrohren | Smart Home / Hausautomation

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