Förderprogramm: KfW - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
Was wird gefördert?
- Gefördert der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude: Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
- In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen: den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten, die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie die Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung .
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Der maximale Kreditbetrag für Klimafreundliche Nichtwohngebäude beträgt bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Der maximale Kreditbetrag für Klimafreundliche Nichtwohngebäude – mit QNG beträgt bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre
- bis zu 20 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.
- bis zu 30 Jahre bei höchstens fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.
- Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
- Die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt und einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
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