Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Biomasseanlage in Verbindung mit einer solarthermischen Anlage
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Pelletkessel mit Brennwerttechnik
- Pelletkessel mit Heizwerttechnik
- Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaser
- wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen.
- In Neubauten sind nur Pelletkessel mit Brennwerttechnik sowie wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen förderfähig.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss wird wie folgt gewährt:
- Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 Euro
- Pelletkessel mit Heizwerttechnik 1.750 Euro
- Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel 1.000 Euro
- wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen 750 Euro
- Die Anlagen dürfen nicht zur Erfüllung der Vorgaben des GebäudeEnergieGesetzes dienen.
- Je Gebäude und Standort kann nur eine Anlage beantragt und gefördert werden.
- Die Anlagen müssen wassergeführt und mit einem ausreichend großen Speicher (30l/kW) verbunden werden.
- Antragsberechtigte Anlagen sind der BAFA-Liste zu entnehmen.
- Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmenbescheinigung nachzuweisen.
Kontakt zur Antragstelle:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 / Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Kontakt zum Fördergeber:
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Holzpelletheizung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Photovoltaik