Förderprogramm: Stadtwerke Erkrath GmbH - Förderprogramm Photovoltaik

Was wird gefördert?

Als Betreibende einer Photovoltaikanlage bis 30 kWp haben Sie nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) Anspruch auf eine Vergütung für die Strommenge beantragt, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Durch die Förderung erhalten Sie eine zusätzliche Vergütung, die sich ebenfalls an der Menge des eingespeisten Stroms bemisst.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte sind Privatkund*innen der Stadtwerke Erkrath, die dadurch 100 Prozent Ökostrom beziehen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Für die Strom-Einspeisemenge, wird ein Förderbetrag in Höhe von 3,0 ct/kWh netto gezahlt.
  • Bei Weiterempfehlung werden 0,5 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich gezahlt– und das für bis zu fünf geworbene Neukund*innen.
  • Zusätzlich wird eine Einmalförderung von bis zu 500 Euro (netto) für Umbau- oder Erneuerungsarbeiten von Zählerplätzen/Kundenanlagen, sofern diese nicht der Norm für eine ordnungsgemäße Einbindung der PV-Anlage ans Stromnetz entsprechen, gewährt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Erkrath GmbH
Gruitener Straße 27
40699 Erkrath
Telefon: 02104/943-6070
Fax: 02104/943-6078
E-Mail-Adresse: PV@stadtwerke-erkrath.de
Internet: www.stadtwerkeerkrath.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik

Übersicht über alle Förderprogramme

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