Förderprogramm: Stadt Biberach an der Riß - Umweltschutzförderprogramm, Energie und Wärme
Was wird gefördert?
- Gefördert wird eine ökologische Wärmedämmung.
- Es müssen mindestens 60 Prozent ökologische (nachwachsende) Dämmstoffe wie Holz, Schilf, Hanf, Flachs, Wolle etc. verwendet werden.
- Es muss mindestens ein U-Wert von 0,24 (nach GEG) erreicht werden.
- Es werden nur Außenwanddämmungen gefördert, Dachdämmungen werden nicht mehr gefördert.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 18 Euro/m², maximal 4.500 Euro je Wohngebäude.
- Werden die Maßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, können maximal 50 Prozent der durch die Dämmmaßnahme entstehenden Kosten gefördert werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Biberach an der Riß
Stadtplanungsamt
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Telefon: 07351/51-496
Fax: 07351/51-504
E-Mail-Adresse: T.Reisenauer@biberach-riss.de
Internet: www.biberach-riss.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Biberach an der Riß
Hindenburgstraße 1
88400 Biberach an der Riß
Telefon: 07351/51-0
Fax: 07351/51-492
E-Mail-Adresse: info@biberach-riss.de
Internet: www.biberach-riss.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung