Förderprogramm: Stadt Norderstedt - Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand
Was wird gefördert?
Förderfähig sind folgende Maßnahmen an Wohngebäuden, für welche der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde:
- Zuschuss Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außendämmung der Außenwände (als Wärmedämmverbundsystem oder anderweitiges Fassadensystem, Kerndämmung zweischaliger Außenwände, Dämmung der Kellerdecke, des Daches bzw. der obersten Geschossdecke)
- Zuschuss Wärmeschutzfenster inkl. Rahmen (grundsätzlich nur in Verbindung mit der Außendämmung)
- Zuschuss zur baubegleitenden Qualitätssicherung
- Zuschuss für „Klinkerriemchen“ zur Wahrung des traditionellen Fassadenaspekts
- Zuschuss zur Durchführung einer Thermografie und/oder Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test)
- Starterprämie: nur bei erstmaliger Beantragung einer Förderung auf Basis eines BAFA-Gutachtens.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Grundeigentümer*innen von Gebäuden in Norderstedt sind oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte).
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum (WEG) ist (in Häusern mit bis zu 4 Wohneinheiten) die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer*innen antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die maximale Fördersumme pro Objekt und Kalenderjahr für ein Einfamilienhaus beträgt 6.000 Euro.
- Die maximale Fördersumme pro Objekt und Kalenderjahr für ein Zweifamilienhaus beträgt 8.000 Euro.
- Für ein Haus mit bis zu vier Wohneinheiten beträgt die maximale Fördersumme pro Objekt und Kalenderjahr 10.000 Euro.
- Die Höhe der einzelnen Zuschüsse für die Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt:
- Außendämmung der Außenwände (als Wärmedämmverbundsystem oder anderweitiges Fassadensystem): 37 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 13 Euro/m² reduzierter Fördersatz bei begründeter Überschreitung der Umax-Werte unter Einhaltung der Anforderungen nach GEG
- Kerndämmung zweischaliger Außenwände: 6 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 4 Euro/m² reduzierter Fördersatz
- Dämmung der Kellerdecke: 6 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 3 Euro/m² reduzierter Fördersatz
- Dämmung der obersten Geschossdecke: 10 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 6 Euro/m² reduzierter Fördersatz
- Dämmung von Dächern: 23 Euro/m² bei Nachweis der Kriterien RAL-UZ 132 oder RAL UZ 140, 14 Euro/m² reduzierter Fördersatz
- Der Zuschuss für den Einbau von Wärmeschutzfenstern inkl. Rahmen (i. d. R. nur in Verbindung mit der Außen- oder Dachdämmung) beträgt 25 Euro/m².
- Die Förderung erhöht sich um 20 Prozent bei gemeinsamer Sanierung des Daches und der Fassade (gilt nicht für Kern- dämmung) und um 20 Prozent bei Dämmung des Daches, wenn diese im Zusammenhang mit der Installation einer Solaranlage erfolgt.
- Die einmalige Starterprämie für die Durchführung mindestens einer Sanierungsmaßnahme beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 400 Euro und für ein Haus mit bis zu 4 Wohneinheiten 500 Euro.
- Die baubegleitende Qualitätssicherung von Dämmmaßnahmen zur Senkung des Energieniveaus mit mindestens zwei Ortsterminen und einem Abschlussbericht mit Angabe der eingesparten CO2-Emissionen wird zu maximal 25 Prozent gefördert, sofern eine Förderung der Baubegleitung nach dem Standard des BAFA gemäß BEG nicht möglich ist.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Norderstedt
Amt Nachhaltig es Norderstedt
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Frau Remstedt, Frau Farnsteiner
Telefon: 040/535 95-542, -363
Fax: 040/535 95-625
E-Mail-Adresse: umwelt@norderstedt.de
Internet: www.norderstedt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch