Förderprogramm: Stadtwerke Willich GmbH - Ladelösung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die die Neuanschaffung von Ladelösungen, sofern diese über die stw erworben wurden, in einer Tiefgarage oder in einem Garagenhof.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind alle Energiekund*innen, die ihren gesamten Energiebedarf über die stw beziehen, sowie Neukund*innen.
- Die Förderung gilt ausschließlich für Privatkund*innen in Gemeinschaftseigentum (z.B. Tiefgaragen oder Garagenhöfe).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Förderzuschuss für eine Ladelösung beträgt einmalig 200 Euro (inkl. USt).
- Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Vorrüstung der Stellplätze, insbesondere die erforderliche Verkabelung. Zudem muss die Backend-Betreuung durch die stw sichergestellt sein.
- Voraussetzung: Bindung für einen Zeitraum von zwei Jahren an die Belieferung des kompletten Energiebedarfs durch die stw.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Willich GmbH
Brauereistraße 7
47877 Willich
Telefon: 02154/4703-308
E-Mail-Adresse: kerstin.schacht@stm-stw.de
Internet: www.stadtwerke-willich.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung