Förderprogramm: Stadt Elmshorn - Klimaschutzfonds
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Photovoltaikanlagen
- Stromspeicher
- Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung (insb. Wärmeerzeugung)
- Maßnahmen zur Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur Energieerzeugung, zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie (Hierzu gehören nicht Sanierungsmaßnahmen nach Standard).
- Maßnahmen, die einen Demonstrationscharakter besitzen.
- besondere Projekte (im Rahmen einer Sonderförderung), die dem Klimaschutz dienen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden können Klimaschutzmaßnahmen im Stadtgebiet Elmshorn und in den Gemeindegebieten Altenmoor, Bokholt-Hanredder, Horst, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe und Seeth-Ekholt von natürlichen und juristischen Personen, das sind insbesondere Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Organisationen und Gesellschaften.
- Gefördert werden höchstens drei Maßnahmen in zehn Jahren je Antragstellende/n (insbesondere bei Unternehmensverbänden wie z.B. Holdings).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt und darf 50 Prozent der Investitionskosten nicht überschreiten.
- Photovoltaik-Anlagen werden pauschal bis zu 100 Euro zzgl. 100 Euro pro kWp bezuschusst. Ausgenommen sind Stecker-Solaranlagen bis zu einer Nennleistung von bis zu 600 Watt (0,6 kWp). Die Förderung ist auf die ersten 6 kWp pro Anlagenstandort begrenzt.
- Stromspeicher werden pauschal bis zu 500 Euro gefördert.
- Zuwendungsfähig sind Planungs- und Beratungs- sowie investitionsvorbereitende Kosten für Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung (insb. Wärmeerzeugung). Der Zuschuss beträgt pauschal bis zu 8.000 Euro für Potential- und Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen und -erkundungen, Planungsleistungen und juristische Beratung.
- Bei allen anderen Fördermaßnahmen entscheidet der Beirat individuell unter Berücksichtigung vergleichbarer Technologien über die Förderhöhe.
Kontakt zur Antragstelle:
Geschäftsstelle
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Postfach 82 08
25382 Elmshorn
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Elmshorn
Schulstraße 15 - 17
25335 Elmshorn
Telefon: 04121/231-456
E-Mail-Adresse: klimaschutzfonds@elmshorn.de
Internet: www.elmshorn.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung