Förderprogramm: Baden-Württemberg - Finanzierung Familienzuwachs

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb oder Neubau einer Immobilie, wenn Sie einen (ggf. weiteren) Kinderwunsch haben und die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) nicht erhalten.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Haushalte mit Kinderwunsch:

  • Alleinstehende
  • kinderlose Paare
  • Familien mit weiteren Kinderwunsch, die aktuell die Bedingungen der Basisförderung nicht erfüllen.
Antragsberechtigt sind nur der oder die Eigentümer*in beziehungsweise Erwerbende der Immobilie unter 45 Jahren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Mit dem Darlehen der Basisförderung können maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanziert werden.
  • Die Kredithöhe ist abhängig von der Familiengröße, z. B. bis zu 333.000 Euro bei einer 4-köpfigen Familie für ein Neubauvorhaben.
  • Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen der Basisförderung für 15 Jahre.
  • Die Darlehenszinsen der Basisförderung werden für 15 Jahre festgeschrieben.
  • Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.
  • Die Sollzinsen sind für 15 Jahre gebunden, die Tilgung beträgt 2,25 Prozent p. a. mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Der Tilgungszuschuss für Neubauten als Neubaustandard Plus beträgt 20.000 Euro.
  • Ab dem dritten hinzukommenden Kind wird ein Tilgungszuschuss von 6.500 Euro für jedes weitere hinzukommende Kind gewährt.
Kumulierung:
  • Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen richtet sich nach den Förderrichtlinien der jeweiligen Förderung.
  • Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 und § 35 c Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 150 30 30 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Fernwärme | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Hydraulischer Abgleich | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Austausch der Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Dämmung von Heizungsrohren | Smart Home / Hausautomation

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