Förderprogramm: Stadtwerke Tübingen GmbH - Mikro-Blockheizkraftwerke
Was wird gefördert?
Gefördert werden gasbetriebene Mikro-BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 15 kW.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen im Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Tübingen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderhöhe beträgt bis zu einer elektrischen Leistung bis 5 kW: Basisförderung von 500 Euro/Anlage, pro weiteres volles kWel 100 Euro.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro (entspricht einem Mikro-BHKW mit 15 kWel).
- Der Förderbetrag wird über fünf Jahre gleichmäßig als Guthaben mit der jährlichen Gasabrechnung verrechnet.
- Bei Anlagen über 15 kWel wird eine Beratung angeboten.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Herr Siegfried Haible
Telefon: 07071/157-253
E-Mail-Adresse: siegfried.haible@swtue.de
Internet: www.swtue.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Tübingen GmbH
Eisenhutstraße 6
72072 Tübingen
Telefon: 07071/157-300
E-Mail-Adresse: kundenservice@swtue.de
Internet: www.swtue.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung