Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von Modernisierungen
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle energetischen und den Wohnwert verbessernden Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeeinrichtungen. Beispielsweise können eine dickere Dämmung, neue Fenster oder neue Balkone und die damit verbundenen Folgemaßnahmen gefördert werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert wird im Rahmen einer Projektförderung die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, bezogen auf die Wohnfläche von Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
- Zuschuss: bis zu 300 Euro/m² Wohnfläche „Basiszuschuss“ und zusätzlich bis zu 200 Euro/m² Wohnfläche für Nachhaltigkeit.
- Zinsverbilligtes Darlehen: bis zu 100 Prozent für die weiteren förderfähigen Kosten.
Kontakt zur Antragstelle:
örtlich zuständige Bewilligungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Niederbayern
Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Städte Augsburg, München und Nürnberg
Kontakt zum Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Smart Home / Hausautomation | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Altersgerecht Umbauen | Brennstoffzellen-Heizung