Förderprogramm: KfW - KfW-Umweltprogramm (Nr. 240, 241)
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. Dazu zählen Maßnahmen:
- Material und Ressourcen einsparen
- Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
- Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
- Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
- Boden und Grundwasser schützen
- Altlasten bzw. Flächen sanieren
- mit Biomethan, Erdgasoder Hybrid betriebene Fahrzeuge oder Elektrofahrzeuge anschaffen
- emissions- und lärmarme Fahrzeuge anschaffen
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
- Freiberuflich Tätige, zum Beispiel ärztliches Fachpersonal, Steuerberatende, Architekt*innen.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
- Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle).
- Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland freiberuflich Tätige sowie
- Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.
- Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überschritten werden.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung:
- Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt.
- Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrages.
- Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen.
- Für natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 60 Prozent gewährt.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
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