Förderprogramm: Gemeinde Rosengarten - Förderung von Solaranlagen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in der Gemeinde Rosengarten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Grundeigentürmer*innen und sonstige Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), deren Hauptwohnsitz sich innerhalb der Gemeinde Rosengarten befindet.
- Bei Mehrfamilienhäusern in der Rechtsform des Wohnungseigentums sind die Wohnungseigentümer*innen nur gemeinschaftlich antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Zuschüsse werden als Festbetrag bis in gleicher Höhe des seitens BAFA gewährten Förderbetrages ausgezahlt, wobei die Höchstbeträge der gemeindlichen Förderung nicht überschritten werden dürfen:
- 500 Euro für die Warmwasserbereitung pro Wohneinheit mit eigenständiger Heizung
- 500 Euro für die Heizungsunterstützung sowie
- 50 Euro für jede/n in der Wohneinheit gemeldete/n Bewohner*in.
- Die Höhe des Zuschusses ist bei Mehrfamilienhäuser bis maximal 2.500 Euro begrenzt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Rosengarten
Bremer Straße 42
21224 Rosengarten-Nenndorf
Telefon: 04108/4333-42
E-Mail-Adresse: l.haertel@gemeinde-rosengarten.de
Internet: www.gemeinde-rosengarten.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser