Förderprogramm: Stadt Winsen (Luhe) - Energetische Gebäudesanierung und Solarenergie
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die energetische Sanierung eines Gebäudes oder einer Wohnung in Form von Fenstererneuerungen, Wärmedämmungen und/oder dem Einbau einer elektrischen Wärmepumpe; sowie das Nutzen von Solarenergie in Form von Photovoltaikanlagen und/oder Solarthermieanlagen.
- Förderfähig sind die baulichen und technischen Maßnahmen sowie die damit zusammenhängenden Handwerkerkosten, die unmittelbar für die zu fördernde Maßnahme anfallen.
- Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind nur in solchen Immobilien förderfähig, die zum Antragszeitpunkt älter als 15 Jahre sind.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen einer überwiegend (mehr als 50 Prozent) zu Wohnzwecken selbstgenutzten Immobilie im Gebiet der Stadt Winsen (Luhe) einschließlich der Ortsteile.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendung erfolgt als einmaliger, zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Gefördert werden die im Folgenden gelisteten Maßnahmen, wobei die unterschiedlichen Fördersätze und Förderhöchstgrenzen zu beachten sind. Berechnungsgrundlage sind die Nettosummen der förderfähigen Kosten:
- Elektrische Wärmepumpe Luft/Wasser: Fördersatz 5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
- Elektrische Wärmepumpe Sole/Wasser: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
- Elektrische Wärmepumpe Wasser/Wasser: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
- Außenwanddämmung: Fördersatz 5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
- Außenwanddämmung bei Verwendung von mindestens 80 Prozent nachhaltiger Dämmstoffe: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
- Dachflächendämmung: Fördersatz 5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
- Dachflächendämmung bei Verwendung von mindestens 80 Prozent nachhaltiger Dämmstoffe: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
- Innenwanddämmung: Fördersatz 5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
- Innenwanddämmung bei Verwendung von mindestens 80 Prozent nachhaltiger Dämmstoffe: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
- Fenstererneuerung: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
- Photovoltaik (mit Speicher): Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
- Solarthermie: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
- Förderanträge mit einem Zuwendungsbedarf von unter 200 Euro werden nicht berücksichtigt (Bagatellgrenze).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Winsen (Luhe)
Abteilung Infrastruktur und Umwelt
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171/657-251
Fax: 04171/657-196
E-Mail-Adresse: klimaschutz@stadt-winsen.de
Internet: www.winsen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Erdwärmepumpe | Luftwärmepumpe | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Grundwasserwärmepumpe | Photovoltaik