Förderprogramm: Gemeinde Langenberg - Förderung von Balkonkraftwerken
Was wird gefördert?
- Für private Wohnungen wird die Installation von steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Balkonmodule oder Stecker-Solar-Geräte) gefördert.
- Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW fallen unter diese Bezeichnung Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter, die an einen bestehenden Stromkreis angeschlossen werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*in oder Mieter*in einer Wohnung innerhalb der Gemeinde Langenberg sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt 50 Euro je Solarmodul à 300 Watt (maximal 2 Module sind förderfähig).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Langenberg
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Telefon: 05248/508-47
E-Mail-Adresse: klimaschutz@langenberg.de
Internet: www.langenberg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung