Förderprogramm: Sachsen - SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
- Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher
- Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
- Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft)
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen
- Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
- sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4920
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kältetechnik zur Raumkühlung | Batteriespeicher | Wärmepumpe | Photovoltaik