Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Nahwärme- und Nahkältenetze
Was wird gefördert?
Gefördert werden Energieeffiziente Nahwärme- und Nahkältenetze und Kalte Nahwärmenetze.
- Das Netz muss den Kriterien der Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) entsprechen und der Versorgung Dritter dienen.
- Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Netzes (Energieträger, CO2-Emissionen etc.) sind durch den Netzbetreiber zu veröffentlichen.
- Die bereitgestellte Wärme bzw. Kälte muss:
- bei energieeffizienten Nahwärme- und Nahkältenetzen zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien oder zu mindestens 50 Prozent aus Abwärme oder zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder zu mindestens 50 Prozent durch eine Kombination dieser Maßnahmen stammen
- bei kalten Nahwärmenetzen vorwiegend aus erneuerbaren Quellen oder effizient genutzter Abwärme stammen und das Netz muss eine Übertragungstemperatur von in der Regel bis zu 20 °C aufweisen.
- Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung ist erforderlich.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Energieeffiziente Nahwärme- und Nahkältenetze: maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro
- Kalte Nahwärmenetze: maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Kontakt zum Fördergeber:
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung