Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Heidelberger Schlossprämie
Was wird gefördert?
Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen zum Einbruchschutz in Häusern und Wohnungen wie zum Beispiel einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Schwachstellenanalyse / Sicherungsempfehlung der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg
- Verwendung von geprüften und zertifizierten Produkten
- Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Eigentümer*innen, Miteigentümer*innen und Mieter*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen und durch Einzelnachweis belegten Aufwendungen, jedoch maximal 2.500 Euro pro Gebäude beziehungsweise Wohnung und je Antragstellenden.
- Zuschüsse unter 150 Euro werden wegen des hohen Verwaltungsaufwands nicht bewilligt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Heidelberg
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Frau Badstöber, Frau Kirsch
Telefon: 06221/58-25110, -25100
E-Mail-Adresse: monika.badstoeber@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung