Förderprogramm: Stadt Hameln - Förderprogramm „Hameln Altstadt“
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Dies können sowohl Maßnahmen an der äußeren Gestaltung wie auch im Inneren eines Gebäudes sein, z. B.
- Instandsetzung von Fassaden, Dächern, Wänden
- Schaffung von barrierefreien Zugängen
- Maßnahmen zur Herstellung von Belichtung
- Maßnahmen zur Anpassung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen, wenn es sich dabei um Eigentümer*innen und Erbbauberechtigte handelt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Die Höhe wird als Pauschale ermittelt.
- Der Regelfördersatz beträgt 30 Prozent (Anteil an den insgesamt berücksichtigungsfähigen Kosten), Höchstbetrag 30.000 Euro.
- Bei Denkmälern sowie Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung beträgt die Pauschale 40 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten und der Förderhöchstbetrag beträgt 50.000 Euro.
- Die Höchstgrenze bezieht sich auf die Kostenerstattung/en an die/den Eigentümer*in je Gebäude während der gesamten Dauer der Gesamtmaßnahme.
- Bei umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater und öffentlicher Gebäude erfolgt die Ermittlung der Förderung auf Grundlage einer Gesamtertragsberechnung: Baudenkmale höchstens 250.000 Euro, Gebäude mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder geschichtlicher Bedeutung höchstens 400.000 Euro.
- Die Modernisierungsvoruntersuchung wird pauschal in Höhe von 30 Prozent ihrer Kosten, maximal jedoch mit 5.000 Euro gefördert. Die Förderung der Modernisierungsvoruntersuchung wird auf die Förderung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, bei Teilmaßnahmen anteilig zum Verhältnis der Baukosten, angerechnet.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Hameln
Abt. 41 Stadtentwicklung und Planung
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Hameln
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 0531/230-410-60
E-Mail-Adresse: laubender@gos-mbh.de
Internet: www.hameln.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch