Förderprogramm: Stadt Darmstadt - Förderung Mietwohnungsbau
Was wird gefördert?
Gefördert werden kann der Bau von abgeschlossenen Mietwohnungen im Baubereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die durch
- Errichtung eines neuen Gebäudes
- die Beseitung von Schäden an Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand, durch die diese auf Dauer zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden
- Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird,
- Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauwaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse entstehen.
- dem Beschluss „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not- Darmstadt handelt“ bezüglich der angestrebten Klimaneutralität der Wissenschaftsstadt Darmstadt gerecht werden und mindestens den Energiestandard KfW40 (Plus) erreichen und
- im Hinblick auf die demographische Entwicklung eine 100%ige Barrierefreiheit haben.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken bzw. Gebäuden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Bei der Förderung handelt es sich generell um eine Komplementärförderung, d.h. dass die städtische Förderung nur zusätzlich zur Landesförderung gewährt wird.
- Fördermittel des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die städtische Förderung soll grundsätzlich zur Ergänzung der Landesförderung dienen, darf aber nicht zu einer Überfinanzierung führen.
- Der Förderbetrag ist pauschaliert und richtet sich nach der Größe bzw. Zimmerzahl der geplanten Wohnungen (siehe Richtlinie).
- Der städtische Zuschuss dient nicht der Reduzierung des Eigenanteils von mindestens 15 Prozent.
- Es gelten Belegungs- und Mietpreisbindungen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Wohnungswesen - Wohnraumförderung
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon: 06151/13-2738
Fax: 06151/13-3431
E-Mail-Adresse: wohnungsamt@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung