Förderprogramm: Stadtwerke Hilden GmbH - Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert werden Elektro-Fahrräder, Elektro-Scooter, Elektro-Roller und Elektro-Ladestation (nur Privatkunden).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Energiekund*innen, die seit mindestens einem Jahr einen gültigen Erdgas- und/oder Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hilden GmbH haben.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Bei einer Vertragsdauer ab einem Jahr beträgt die Förderung:
- 60 Euro Elektro-Fahrrad
- 50 Euro Elektro-Scooter
- 100 Euro Elektro-Roller
- 50 Euro Elektro-Ladestation (Privatkunden).
- Bei einer Vertragsdauer ab vier Jahren beträgt die Förderung:
- 90 Euro Elektro-Fahrrad
- 75 Euro Elektro-Scooter
- 150 Euro Elektro-Roller
- 75 Euro Elektro-Ladestation (Privatkunden).
- Gefördert wird ein Neuanschaffungstyp pro Kunde und Jahr.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Hilden GmbH
Am Feuerwehrhaus 1
40724 Hilden
Telefon: 02103/795-188, -132, -173
Fax: 02103/795-130
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-hilden.de
Internet: www.stadtwerke-hilden.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf einer Ladestation