Förderprogramm: Stadtwerke Aachen - Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- fabrikneue Elektro-Motorroller mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h
- fabrikneue Elektro-Lastenräder. Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche etc.). Pedelecs mit angebauten Satteltaschen o. Ä. gelten nicht als Lastenräder.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Stromkund*innen der STAWAG, die zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Rechnungen der STAWAG vollständig beglichen haben.
Beschreibung des Förderprogramms:
E-Roller und E-Lastenräder werden mit einem Zuschuss von 10 Prozent bis maximal 300 Euro gefördert. Den Förderbetrag erhalten Sie per Überweisung auf das bei der STAWAG hinterlegte Konto. Kumulierung: Eine Kumulierung mit Förderprogrammen Dritter ist möglich, soweit dies nach den anderen Förderprogrammen zulässig ist.
Kontakt zur Antragstelle:
Energieberatung der STAWAG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-1333
E-Mail-Adresse: energieberatung@stawag.de
Internet: www.stawag.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Aachen AG
Lombardenstraße 12 -22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-0
Fax: 0241/181-868
E-Mail-Adresse: info@stawag.de
Internet: www.stawag.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads