Förderprogramm: Mainzer Stadtwerke GmbH - Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neukauf eines Elektro-Fahrrads, Elektro-Lastenrads, Elektro-Rollers sowie Elektro-Wandladestationen (Wallbox) und Elektro-Ladesäulen. Gebrauchte Fahrzeuge und Ladestationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Gewerbetreibende, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Netzgebiet der Mainzer Netze GmbH haben.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werde gewährt:
- 300 Euro Fördergeld für ein E-Lastenrad (zulässiges Gesamtgewicht bis 190 kg)
- 700 Euro Fördergeld für ein E-Lastenrad (zulässiges Gesamtgewicht ab 191 kg)
- 300 Euro Fördergeld für einen E-Roller
- 400 Euro Fördergeld für eine E-Wandladestation
- 600 Euro Fördergeld für eine E-Ladesäule.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH
Betreff: Förderprogramm
Rheinallee 41
55118 Mainz
Telefon: 06131/12 90 95
Fax: 06131/12 9 90 90
E-Mail-Adresse: emob@mainzer-stadtwerke.de
Internet: www.mainzerenergie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf einer Ladestation