Förderprogramm: Stadtwerke Sigmaringen GmbH - Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert werden Elektro-Fahrrräder, Elektro-Roller und Elektro-Lastenfahrräder.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatkund*innen, die Strom bei den Stadtwerken Sigmaringen beziehen oder als Neukund*innen zu den Stadtwerke Sigmaringen gewechselt sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt:
- 50 Euro pro E-Bike
- 50 Euro pro Elektro-Roller
- 100 Euro pro Lastenrad.
- Es werden maximal zwei Fahrzeuge gefördert.
- Nach Auszahlung der Fördersumme ist eine Kundenbindung über zwei Jahre notwendig.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen
Telefon: 07571/106-333
Fax: 07571/106-337
E-Mail-Adresse: info@stadtwerke-sigmaringen.de
Internet: www.stadtwerke-sigmaringen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads