Förderprogramm: Stadtwerke Dachau - Ladestation
Was wird gefördert?
Förderfähig sind über die Stadtwerke Dachau bezogene Wallboxen oder Ladesäulen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die bereits Ökostrom der Stadtwerke Dachau beziehen oder einen Ökostrom-Vertrag bei den Stadtwerken Dachau abschließen – zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Standort der Wallbox oder der Ladesäule muss sich im Landkreis Dachau befinden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung beträgt 125 Euro. Sie wird mit jeweils 25 Euro im Jahr und bis zu fünf Jahre lang auf die Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. Kumulierung: Das Förderprogramm ist ausdrücklich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, speziell mit KfW-Förderprogramm Zuschuss 440.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Dachau
Brunngartenstraße 3
85208 Dachau
Telefon: 08131/7009-68, 08136/2289695
E-Mail-Adresse: info@stadtwerke-dachau.de
Internet: www.stadtwerke-dachau.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung