Förderprogramm: N-ERGIE AG - Elektromobilität, Einbau einer Wandladestation und Anschaffung eines E-Fahrzeuges

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme von bis zu zehn Ladestationen für das Eigentum (z. B. in der Garage) sowie die Anschaffung eines E-Fahrzeuges (Kauf oder Privat-Leasing).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen der N‑ERGIE, die beabsichtigen, weiter Kund*innen zu bleiben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 50 Euro je Ladestation.
  • Installiert ein Handwerkspartner der N‑ERGIE (E-Mobil-Partner oder Premium-Partner) die Ladestation(en), erhöht sich der Zuschuss zusätzlich um 100 Euro je Ladestation.
  • Elektrofahrzeuge werden mit einem Zuschuss von 400 Euro gefördert.
Kumulierung: Grundsätzlich können neben der Förderung über das CO2-Minderungsprogramm weitere Förderungen und Zuschüsse in Anspruch genommen werden, jedoch keine Förderungen anderer Energieversorger.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/802-58222
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@n-ergie.de
Internet: www.n-ergie.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos

Übersicht über alle Förderprogramme

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