Förderprogramm: N-ERGIE AG - Elektromobilität, Ladestation
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme von Ladestationen für Ihr Eigentum (z. B. in der Garage).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen der N‑ERGIE, die beabsichtigen, weiter Kund*innen zu bleiben.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 100 Euro je Ladestation.
- Installiert ein Handwerkspartner der N‑ERGIE (E-Mobil-Partner oder Premium-Partner) die Ladestaion(en), wird zusätzlich ein Zuschuss von 50 Euro je Ladestation gewährt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/802-58300
Fax: 0911/802-3668
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@n-ergie.de
Internet: www.n-ergie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung