Förderprogramm: Stadt Würzburg - Photovoltaik
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Photovoltaik Vollbelegung
- Innovative Photovoltaikanwendung (PV/Gründach/Fassaden, Photovoltaik und Denkmalschutz, Mieterstrom)
- Balkon- / Steckersolaranlage (Micro-PV-Anlage)
- Mieterstrom.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haus-/Wohnungseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtigte sowie Mieter*innen (soweit ein Nachweis vorliegt, dass die Zustimmung der Vermieterin / des Vermieters zur Durchführung der Maßnahmen vorliegt).
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Photovoltaik-Dachvollbellegung: Leistungen über dieser Mindestgröße von 0,04 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche werden mit 150 Euro pro kWp unterstützt. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro.
- Innovative Photovoltaikanwendung
- Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade: Der Zuschuss beträgt jeweils je installierter Anlagenleistung 150 Euro/kWp bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.500 Euro.
- Photovoltaik mit Denkmalschutz: Soweit bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, die zu Mehrkosten führen, wird die gemäß den Vorgaben installierte Anlagenleistung mit 200 Euro/kWp gefördert.
- Bei Vollbelegung wird ein Bonus von 50 Euro/kWp (für die darüber hinausgehende Leistung) bis maximal 500 Euro gewährt.
- Micro-PV-Anlagen: Der Zuschuss beträgt pauschal 200 Euro.
- Gefördert werden Mieterstromprojekte pauschal mit 2.000 Euro. Zudem erfolgt eine Förderung bezogen auf die installierte Anlagenleistung mit 150 Euro/kWp bis zu einer maximalen Förderhöhe von 4.000 Euro (ohne den Pauschalbetrag).
- Die Fördermittel können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
- Unter Berücksichtigung aller Fördermittel von Bund, Land und Kommune darf die Förderung jedoch maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Würzburg
Energie- und Klimazentrum (EKZ) - Gebäude, Energie und Effizienz
Marktplatz 3
97070 Würzburg
Telefon: 0931/37 2746
E-Mail-Adresse: klimafoerderung@stadt.wuerzburg.de
Internet: www.wuerzburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung