Förderprogramm: ELE GmbH - Förderung für Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Elektroautos per Kauf oder Leasing. Förderfähig sind neben monovalenten Elektrofahrzeugen auch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen, mit denen zum Zeitpunkt der Fördergeld-Beantragung ein auf ihren Namen laufender Stromliefervertrag in einem beliebigen Tarif mit ELE besteht.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt 300 Euro und wird in Form eines Zuschusses zum Erwerb einer ELE Wallbox gewährt. Der Erwerb der Wallbox muss im Kalenderjahr 2024 erfolgen.
- Die antragstellende Person muss einen ELE Ökostromtarif für den Betrieb der Wallbox nutzen oder alternativ einen ELE Autostromtarif besitzen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
ELE Emscher Lippe Energie GmbH
V-PE
Ebertstraße 30
45879 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/165-3615
Fax: 0209/165-2334
E-Mail-Adresse: foerderung@ele.de
Internet: www.ele.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung