Förderprogramm: EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH - Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Kauf eines reinen E-Fahrzeuges, der Kauf eines neues Elektrorollers oder Elektrofahrrads sowie der Kauf einer Wallbox.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden EWV Strom-Kund*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt für ein E-Auto 100 Euro, für E-Roller, E-Fahrrad und Wallbox jeweils 50 Euro.
- Es muss ein Energieliefervertrag mit der EWV für zwei Jahre abgeschlossen werden.
- Der Förderbetrag wird auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.
Kontakt zur Antragstelle:
EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 02402/101-1588
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@ewv.de
Internet: www.ewv.de
Kontakt zum Fördergeber:
EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Telefon: 0800 3 98 10 00
E-Mail-Adresse: info@ewv.de
Internet: www.ewv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf einer Ladestation | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos