Förderprogramm: Stadtwerke Schwerin GmbH - Elektromobilität

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neukauf eines Pedelecs, E-Bikes oder eines elektrischen Lastenfahrrads.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen mit Wohn- bzw. Firmensitz im Netzgebiet Schwerin.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent (maximal 300 Euro) des reinen Kaufpreises ohne Sonderausstattung und Zusatzausrüstung (zum Beispiel Ersatz-Akku).
  • Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen beträgt der Anschaffungszuschuss 5 Prozent (maximal 300 Euro) des Bruttopreises, ebenfalls ohne Sonderausstattung und Zusatzausrüstung (zum Beispiel Ersatz-Akku).
  • Maximal ist die Förderung von zwei Fahrrädern pro Kund*in möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43 - 45
19061 Schwerin
Telefon: 0385/633-1427
E-Mail-Adresse: kundenservice@swsn.de
Internet: www.stadtwerke-schwerin.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

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