Förderprogramm: Stadtwerke Schwerin GmbH - Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neukauf eines Pedelecs, E-Bikes oder eines elektrischen Lastenfahrrads.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen mit Wohn- bzw. Firmensitz im Netzgebiet Schwerin.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent (maximal 300 Euro) des reinen Kaufpreises ohne Sonderausstattung und Zusatzausrüstung (zum Beispiel Ersatz-Akku).
- Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen beträgt der Anschaffungszuschuss 5 Prozent (maximal 300 Euro) des Bruttopreises, ebenfalls ohne Sonderausstattung und Zusatzausrüstung (zum Beispiel Ersatz-Akku).
- Maximal ist die Förderung von zwei Fahrrädern pro Kund*in möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Eckdrift 43 - 45
19061 Schwerin
Telefon: 0385/633-1427
E-Mail-Adresse: kundenservice@swsn.de
Internet: www.stadtwerke-schwerin.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads