Förderprogramm: GGEW AG - Förderprogramm Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert werden Elektroautos.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Stromkund*innen der GGEW AG.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung wird in Form einer Energiefreimenge für Strom gewährt, welche auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung gut geschrieben wird.
- Die Stromgutschrift beträgt bis zu 120 Euro für neue Elektrofahrzeuge oder 60 Euro für Fahrzeuge bis zu vier Jahren.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
GGEW AG
Vertrieb & Services
Dammstraße 68
64625 Bensheim
Telefon: 06251/1301-457
Fax: 06251/1301-229
E-Mail-Adresse: emob@ggew.de
Internet: www.ggew.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung