Förderprogramm: Osterholzer Stadtwerke GmbH - Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert werden Elektro-Fahrräder oder -Roller.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen der Osterholzer Stadtwerke.
Beschreibung des Förderprogramms:
Elektro-Fahrräder oder -Roller werden mit jeweils 50 Euro gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG
Am Pumpelberg 4
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791/809-0
Fax: 04791/809-922
E-Mail-Adresse: info@osterholzer-stadtwerke.de
Internet: www.osterholzer-stadtwerke.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers