Förderprogramm: Stadtwerke Kaarst - Förderprogramm Strom
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Photovoltaikanlagen ab 3 kWp
- Stromwärmepumpen (Voraussetzung für den Erhalt ist, der Abschluss eines Heizstromvertrages.).
- Neuanschaffung eines Elektro-Auto
- Neuanschaffung eines Elektro-Rollers
- Neuanschaffung eines Elektro-Fahrrad / E-Bike.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Personen im Stromgrundversorgungsgebiet.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Photovoltaikanlage: 100 Euro
- Stromwärmepumpe: 100 Euro
- Elektro-Auto: 100 Euro
- Elektro-Roller: 50 Euro
- Elektro-Fahrrad / E-Bike: 50 Euro (Pro Vertrag werden bis zu 2 E-Bikes gefördert.).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 0203/540-231, 0800 1 99 99 60
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-kaarst.de
Internet: www.stadtwerke-kaarst.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Photovoltaik | Wärmepumpe | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser