Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - NRW.BANK.Wohneigentum
Was wird gefördert?
Ziel des Programms ist die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum durch langfristige, zinsgünstige Darlehen. Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
- Bau von selbst genutztem Wohneigentum
- Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
- Anschlussfinanzierung bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Förderfähig sind hierbei Finanzierungen des Restkapitals nach Ablauf der Zinsbindung des vorausgehenden Immobilienkredites.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro
- Mehrpersonenhaushalte (Ehe-/Lebenspartner*in, Partner*in aus eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Es gibt keinen Höchstbetrag.
- Die Laufzeit des Darlehens beträgt bei Annuitätendarlehen 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr und bei endfälligen Darlehen 10, 15 oder 20 Jahre.
- Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen ausgereicht.
- Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 20- oder 25-jährigen Darlehenslaufzeit auch eine 10-jährige Zinsbindung möglich ist.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihre Hausbank
Kontakt zum Fördergeber:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/91741-4500
Fax: 0211/91741-7832
E-Mail-Adresse: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Scheitholzheizung | Hackschnitzel-Heizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Erneuerbare Energien Hybridheizung