Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“, Lüftung
Was wird gefördert?
Gefördert werden in Neu- und Altbau geregelte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Friedrichshafen befinden. Bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer*in erforderlich.
- Das Programm gilt nicht für Gebäude/Wohnungen, die im Besitz der Stadt Friedrichshafen sind (einschließlich der Gebäude der Städtischen Wohnbau GmbH).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Dezentral: Mindestwirkungsgrad > 75 Prozent (Herstellernachweis), Zuschuss pro Anlage 150 Euro, maximal 750 Euro
- Zentral: Mindestwirkungsgrad > 85 Prozent (Herstellernachweis), Zuschuss 750 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Friedrichshafen - Amt für Stadtplanung und Umwelt
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/203-84641
E-Mail-Adresse: umwelt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Friedrichshafen
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung