Förderprogramm: Stadtwerke Konstanz - Photovoltaik
Was wird gefördert?
Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 1,5 Kilowatt peak (kWp), deren Inbetriebnahme nach dem 01.11.2019 erfolgt ist.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Der/die Antragstellende ist zum Zeitpunkt der Installation der Photovoltaikanlage Kund*in der SWK im Tarif „SeeEnergie ÖkostromPlus“ und wird von der SWK mit Strom versorgt oder wechselt zum Zeitpunkt der Antragsstellung von einem anderen Strom-Tarif der SWK in den Tarif „SeeEnergie ÖkostromPlus“
- Der/die Antragstellende wird ohne Unterbrechung 24 Liefermonate durch die SWK mit Strom versorgt (Kündigung nach 1. Lieferjahr nicht möglich.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt und beträgt bei Anlagen mit einer Mindestleistung von 1,5 kWp, unabhängig von der Anlagengröße, 300 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Konstanz GmbH
Max-Stromeyer-Straße 21-29
78467 Konstanz
Telefon: 07531/803-4050
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-konstanz.de
Internet: www.enspire-energie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung