Förderprogramm: BAFA - Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Energieberatungen zur Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung). Eine Contracting-Orientierungsberatung muss mindestens folgende Bestandteile beinhalten:
- Auswahl, Begehung und (energetische) Erstanalyse eines geeigneten Gebäudes oder mehrerer Gebäude (Gebäudepool)
- Zusammenstellung eines geeigneten Gebäudepools
- Bewertung der Eignung der gewählten Gebäude für Contracting-Modelle mit vertraglicher Einspargarantie sowie der Energiesparpotentiale
- Plausibilisierung bereits vorhandener Energie-Daten oder eigene Erhebung von Daten (Baseline-Erstellung)
- Unterbreitung von qualitativen Vorschlägen für technische, bauliche oder organisatorische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verringerung des CO2-Ausstoßes
- Abschätzung des erwarteten Investitionsvolumens
- Beratung zu Fördermöglichkeiten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind (bei gegebener Rechtsfähigkeit):
- kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein
- gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes
- soziale und gesundheitliche Einrichtungen
- Kultureinrichtungen
- KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt
- freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.500 Euro.
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 5.000 Euro.
- Die Förderung nach dieser Förderrichtlinie schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme des Bundes für dieselben Maßnahmen aus. Eine Förderung der vorgeschlagenen Investitionen ist hiervon nicht betroffen. Bei einer zusätzlichen Förderung mit Mitteln anderer Beratungsprogramme als denen des Bundes (beispielsweise der Kommunen oder Länder) dürfen die gesamten Fördermittel 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
- Sofern es sich bei dem Antragsteller um eine finanzschwache Kommune handelt, die nach dem jeweiligen Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat, kann der Finanzierungsanteil aus Mitteln des Förderprogramms und Dritter (das heißt anderer Förderprogramme) maximal 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist der Bewilligungsbehörde durch den Antragsteller nachzuweisen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 512
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1880
E-Mail-Adresse: ebn@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energieeffiziente Produktion | Energiemanagement | Unternehmensberatung