Förderprogramm: Baden-Württemberg - Mietwohnungsfinanzierung BW – Förderlinie kommunal
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau, der Erwerb von neuen Mietwohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere
- der Ausbau eines Dachgeschosses,
- das Aufstocken eines Gebäudes,
- der Anbau an ein Gebäude,
- die Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten, oder
- die Erneuerung leer stehender Wohnungen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet und genutzt sind.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Darlehens über die L-Bank.
- Basisförderung: Die Subvention beläuft sich bezogen auf eine Regelabsenkung der Miete um 33 Prozent gegenüber der konkreten Vergleichsmiete (OVM) auf 48 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten.
- Aufgrund des Eigenkapitaleinsatzes sind 80 Produkt der Gesamtkosten berücksichtigungsfähig.
- Die Gesamtkosten des Vorhabens setzen sich zusammen aus Bau- und Grundstückskosten.
- Zu beantragen ist das MW 30-Darlehen mit insgesamt 30 Jahren Zinsverbilligung entsprechend der Dauer der Miet- und Belegungsbindung.
- Das Darlehen kann auf Antrag in Höhe von 100 Prozent in einen Zuschuss umgewandelt werden.
- Des Weiteren gibt es Zusatzförderungen, z. B. bei Erreichung eines Energiesparhauses, Herstellung der Barrierefreiheit nach der DIN 18040-2, Flexibilisierungsförderung.
- Der Tilgungssatz beträgt ist bei Antragstellung auf ganze Prozentsätze festzulegen (z.B. 2, 3 oder 4 Prozent). Während der ersten Sollzinsbindung bleibt dieser Satz bestehen. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit monatlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Tilgungszahlungen und Zinszahlungen).
- Die Mietwohnraumfinanzierung kann zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzie-rung eingebunden werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förder-fähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht über-schreiten dürfen. Die Mietwohnraumfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.
- Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation des Förderdarlehens mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen. Die Kumulierung mit der Bundesförderung nach dem BEG-Programm ist zulässig.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-3875
Fax: 0721/150-3829
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe