Förderprogramm: Stadtwerke Aachen - Effiziente Beleuchtungstechnik für Unternehmen
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind Sanierungen von Beleuchtungsanlagen, die gegenüber den Altanlagen 50 Prozent Energie einsparen. Die Berechnung erfolgt mit Hilfe des Förderantrags.
- Des Weiteren wird ein Leuchtenaustausch nur in Verbindung mit der Installationvon zusätzlicher Tageslicht-und/oder Bewegungssteuerung ergänzend zum Austausch der Leuchten gefördert. Eine Nachrüstung allein wird nicht gefördert.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die Stromkunden der STAWAG sind, d. h. einen Stromliefervertrag für das zu sanierende Objekt mit der STAWAG abgeschlossen haben.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt in Form eines investitionsabhängigen Zuschusses.
- Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Investitionssumme (bezogen auf den Nettopreis), maximal jedoch 5.000 Euro.
- Fördervoraussetzungen: Die Gewerbefläche muss größer als 100 m² und die Beleuchtungstechnik älter als 10 Jahre sein. Die Gesamtfläche kann auch aus mehreren getrennten Flächen bestehen.
Kontakt zur Antragstelle:
Energieberatung der STAWAG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-1333
E-Mail-Adresse: energieberatung@stawag.de
Internet: www.stawag.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Aachen AG
Lombardenstraße 12 -22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-0
Fax: 0241/181-868
E-Mail-Adresse: info@stawag.de
Internet: www.stawag.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung