Förderprogramm: Niedersachsen - Förderung von ÖPNV-Linienbussen
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind neue Omnibusse sowie Gebrauchtfahrzeuge (bis zu einem Alter von fünf Jahren). Es werden sowohl dieselbetriebene Busse als auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen wie Elektro-, Voll-Hybrid- und Erdgasantrieb gefördert.
- Daneben werden bei Diesel- und Erdgasfahrzeugen zusätzliche Mild-Hybridmodule bezuschusst.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, die Linienverkehr nach § 42 PBefGin Niedersachsen betreiben, entweder als Genehmigungsinhaber, als Betriebsführer oder als Auftragnehmer. Diesen Unternehmen gleichgestellt sind Fahrzeugvorhaltegesellschaften, die mit einem Unternehmen gemäß Satz 1 verbunden sind und ausschließlich diesem Unternehmen das geförderte Fahrzeug unter Beachtungaller Vorgaben und der Zweckbindung dieser Verwaltungsvorschrift zur Nutzungüberlassen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Fördersatz beträgt für Neufahrzeuge bis zu 40 Prozent und für Gebrauchtfahrzeuge bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Höhe der maximal zuwendungsfähigen Ausgaben je Fahrzeugmodell ist der Richtlinie zu entnehmen.
- Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist die Barrierefreiheit. Es sind daher grundsätzlich nur Fahrzeuge mit Niederflurtechnik förderfähig.
- Die Förderanträge sind bis zum 31. Mai eines Jahres für Anschaffungen, die im Folgejahr getätigt werden sollen, vollständig einzureichen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511/53333-168
E-Mail-Adresse: goebeke@lnvg.de
Internet: www.nbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung