Förderprogramm: Stadtwerke Menden GmbH - Förderprogramm Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf von E-Fahrrädern/E-Motorrollern sowie Ladebox und Installation (Wallbox).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privat- und Gewerbekund*innen des Ökostromtarifs naturliebeStrom (= Bestandskund*innen) oder für Kunden, die spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum einen Stromlieferungsvertrag für naturliebeStrom abschließen (= Neukund*innen), Bonität vorausgesetzt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt:
- E-Lastenrad: 100 Euro
- E-Bike: 50 Euro (bis zu zwei E-Bikes pro Haushalt)
- E-Motorroller: 100 Euro
- Wallbox: 200 Euro.
- Gefördert werden qualitativ hochwertige E-Bikes mit einem Mindestkaufpreis von 1.800 Euro brutto und mindestens zwei Jahre Herstellergarantie oder 1.000 Ladezyklen. Es werden pro Haushalt maximal zwei E-Bikes gefördert.
- Es werden nur Ladeboxen gefördert, die über die Stadtwerke Menden oder über einen Mendener Elektroinnungsbetrieb erworben werden. Es kann pro Haushalt nur einmalig eine Wallbox gefördert werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Menden GmbH
Am Papenbusch 8-10
58708 Menden
Telefon: 02373/169-4444
Fax: 02373/169-1001
E-Mail-Adresse: klimaschutz@stadtwerke-menden.de
Internet: www.stadtwerke-menden.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf einer Ladestation