Förderprogramm: Stadtwerke Menden GmbH - Förderprogramm Photovoltaikanlagen / Batteriespeicher
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und der Kauf von steckerfertige PV-Anlagen/Balkonkraftwerken.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privat- und Gewerbekund*innen des Ökostromtarifs naturliebeStrom (= Bestandskund*innen) oder für Kunden, die spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum einen Stromlieferungsvertrag für naturliebeStrom abschließen (= Neukund*innen), Bonität vorausgesetzt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt:
- Photovoltaikanlage ab 4 kWp: 400 Euro
- Batteriespeicher ab 3 kWh: 100 Euro
- steckerfertige PV-Anlage/Balkonkraftwerk (maximal 800 VA Leistung): 100 Euro.
- Es werden nur Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher gefördert, die über die Stadtwerke Menden erworben und installiert werden. Dies gilt nicht für steckerfertige PV-Anlagen.
- Es kann pro Haushalt nur einmalig eine Photovoltaikanlage, ein Batteriespeicher und eine steckerfertige PV-Anlage gefördert werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Menden GmbH
Am Papenbusch 8-10
58708 Menden
Telefon: 02373/169-4222
Fax: 02373/169-1001
E-Mail-Adresse: klimaschutz@stadtwerke-menden.de
Internet: www.stadtwerke-menden.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung