Förderprogramm: Stadtwerke Recklinghausen - Förderung Strom
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- die Anschaffung einer Photovoltaikanlage
- die Anschaffung einer Stromwärmepumpe
- die Neuanschaffung eine Wallbox
- die Anschaffung eines Elektro-Fahrrads/E-Bikes sowie
- die Anschaffung eines E-Rollers.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Ökostromkund*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt für
- Photovoltaikanlage: 100 Euro
- Stromwärmepumpe: 100 Euro
- Wallbox: 100 Euro
- Elektro-Fahrrad/E-Bike: 50 Euro
- E-Roller: 50 Euro.
- Die Voraussetzung ist, dass ab dem Zeitpunkt der Auszahlung für 24 Monate Strom von der Stadtwerke Recklinghausen GmbH bezogen wird.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Recklinghausen
Münsterstraße 22
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361/906 80 11
Internet: www.stadtwerke-recklinghausen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Wärmepumpe | Kauf einer Ladestation | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser