Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Heizungsaustauschprogramm
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Gefördert wird ein kompletter Ausbau und Ersatz der Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen im gesamten Gebäude. Ersetzt werden sollen diese durch Umweltwärme oder Nah‐ beziehungsweise Fernwärme oder Holz‐Pellets mit Staubfilter.
- Holz-Pellets sind in den Innenstadtbezirken und dem Stadtbezirk Bad Cannstatt nicht förderfähig.
- Die geförderten Gegenstände müssen mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden :
- Gebäudeeigentümer*innen, z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
- Betreibende der Anlage, z.B. Contractoren
- Mieter*innen und Pächter*innen, sofern der/die Wohnungs-/Gebäudeeigentümer*in zustimmt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert werden Leistungen im Zusammenhang mit dem Ersatz der Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen, die damit verbundene Erfüllung des EWärmeG und die damit verbundene Infrastrukturmaßnahme.
- Maximal werden 200.000 Euro je Antrag bezuschusst. Fällt der Zuschuss der Förderstufe IV (> 50 kW) geringer aus als der Zuschuss der Förderstufe III (> 40 bis 50 kW) inklusive Infrastrukturzuschuss, wird der höhere Zuschuss bewilligt und ausbezahlt.
- Basisförderung:
- Entsorgung Tankanlage: 500 Euro
- Errichtung Pelletlager: 2.000 Euro
- Nah-/Fernwärmeanschluss: 5.000 Euro
- Erstellung Erdwärmesonde je Sonde / Eisspeicher / Erdkollektor: 5.000 Euro.
- Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank, EnBW) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
- Im Bezug zum geltenden städtischen Energiesparprogramm ist die Kumulierung für unterschiedliche Fördertatbestände möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung