Förderprogramm: Stadt Köln - Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen
Was wird gefördert?
Gefördert werden die im folgenden aufgeführten Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien:
- Photovoltaik-Anlagen
- Mieterstrom
- Batteriespeicher
- Steckersolargeräte
- Photovoltaik-Anlage mit gleichzeitiger Dachbegrünung.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
- Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
- Personengesellschaften
- gemeinnützigen Organisationsformen, einschließlich Kirchen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)
- Contractoren.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen: 300 Euro/kWp (bis 10 kWp) sowie 250 Euro/kWp (ab 10 kWp bis maximal 50 kWp)
- Mieterstrom-Lösungen für Bestandsgebäude mit mehreren Wohn-/Gewerbeeinheiten: bis zu 6.000 Euro, maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten
- Bonus Dachbegrünung unter Photovoltaik-Anlage: 50 Euro/kWp
- Batteriespeicher für netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen: 250 Euro/kWh, maximal die zweifache Leistung der Photovoltaik-Anlage
- Steckersolargeräte: bis zu 300 Euro/Wohn-/Gewerbeeinheit, bis zu 600 Euro für Köln-Pass Inhabende
- Die maximale Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten je Vorhaben, maximal 50.000 Euro pro Investitionsobjekt und Kalenderjahr.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-34344
E-Mail-Adresse: gebaeudesanierung@stadt-koeln.de
Internet: www.stadtkoeln.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung