Förderprogramm: Stadt Köln - GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung (bodengebunden)
- Fassadenbegrünung (wandgebunden)
- Entsiegelung zum Zweck der Begrünung.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer*innen und Eigentümergemeinschaften
- sonstige Verfügungsberechtigte über ein Grundstück, wie Erbbauberechtigte, Mieter*innen, Interessengruppen, wie Vereine oder Initiativen können Anträge stellen sofern eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers vorliegt.
- Darüber hinaus werden Begrünungen an bzw. im Umfeld bestehender Gewerbegebäude kleinerer und mittlerer Betriebe (KMU = weniger als 250 Mitarbeitende und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro) gefördert.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Dachbegrünung:
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 40 Euro/m² gestalteter Dachfläche bis zu einer Höhe von 10 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke. Für jeden weiteren Zentimeter durchwurzelbarer Aufbaudicke erfolgt ein Zuschlag von 1 Euro/m² bis zu einer Gesamthöhe von 50 cm. Kosten, welche die genannte Höchstgrenze inklusive Zuschlag überschreiten, werden nicht gefördert.
- Werden über die Begrünung hinaus Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt umgesetzt, kann dies bei einer Fläche ab 10 m² mit einer Pauschale in Höhe von 150 Euro, bei mehr als 50 m² mit einer Pauschale in Höhe 300 Euro zusätzlich gefördert werden.
- Fassadenbegrünung: Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Bei einer wandgebundenen Begrünung gilt ein Höchstsatz von 40 Euro/m² begrünter Wandfläche.
- Entsiegelung zum Zweck der Begrünung:
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 40 Euro/m² wiederbegrünter Bodenfläche bei entsiegelten Flächen und 20 Euro/m² bei rückgebauten Schotterflächen.
- Werden über die Begrünung hinaus Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt umgesetzt, kann dies bei einer Fläche ab 10 m² mit einer Pauschale in Höhe von 150 Euro, bei mehr als 50 m² mit einer Pauschale in Höhe 300 Euro zusätzlich gefördert werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-25384, -36164
E-Mail-Adresse: gruenhoch3@stadt-koeln.de
Internet: www.stadtkoeln.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung