Förderprogramm: Stadt Lingen - Förderung von Naturoasen auf dem Dach
Was wird gefördert?
- Anlegung von Gründächern auf dem Stadtgebiet.
- Für die Förderung kommen die Dachflächen folgender Gebäude in Frage:
- Wohnhäuser
- Geschäftshäuser
- Carports und Garagen
- Betriebs-, Büro- oder Praxisräume oder ähnliches
- Betriebsgebäude allgemein
- Förderfähig sind Material- und Nebenkosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Maßnahme zusammenhängen. Ab Oberkante Dachabdichtung – Kosten für Ausführungsarbeiten und Materialien (Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat von Pflanzen).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Vereine für in ihrem Eigentum stehende Grundstücke.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert werden bis zu 25 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten einer Anlage.
- Die maximale Gesamtförderung beträgt 2.500 Euro.
- Der Zuschuss unterliegt einer Zweckbindung für 15 Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Lingen (Ems)
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen (Ems)
Telefon: 0591/9144-362
E-Mail-Adresse: e.glueck@lingen.de
Internet: www.lingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung